|
Gewalt gegen Frauen
Am 29. September findet in Österreich die Nationalratswahl statt. Im Vorfeld dieser Wahl hat die Katholische Sozialakademie Österreichs (ksœ) einen Fragenkatalog erarbeitet, der aus insgesamt 20 Fragen besteht und an alle Parlamentsparteien versendet. Bis zur Nationalratswahl 2024 veröffentlichen wir hier jeden Tag eine neue Frage und die Antworten der Parlamentsparteien.
Frage 12/20: Gewalt gegen Frauen betrifft alle Gesellschaftsschichten. Welche konkreten Vorschläge haben Sie zur Verbesserung des Schutzes von Frauen vor häuslicher Gewalt und Femiziden?
Kommentar der ksœ Jede dritte Frau ist in Österreich von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Gewalt gegen Frauen ist eine gravierende Verletzung der Menschenwürde und steht ... |
... im Widerspruch zu fundamentalen christlichen Werten. Diese Problematik erfordert nicht nur eine klare Verurteilung, sondern vor allem ein entschlossenes Handeln auf allen Ebenen der Gesellschaft. Drei Aspekte sind dabei von zentraler Bedeutung: Erstens der umfassende Schutz von Frauen in Gefahrensituationen, zweitens eine breit angelegte und wirksame Präventionsarbeit, und drittens – als besonders wichtiger Punkt – die konsequente Überwindung patriarchaler Strukturen und jeglicher Form von Diskriminierung. Eine Fokussierung der Debatte auf einzelne Gruppen wie „fremde Männer aus anderen Kulturen“ wird der Komplexität und dem Ausmaß dieses Problems nicht gerecht und führt zu einer unzulässigen Verharmlosung. Das Thema durchdringt alle Teile unserer Gesellschaft: Sie betrifft Menschen, die in Österreich geboren wurden, ebenso wie jene, deren Familien seit Generationen hier verwurzelt sind, und auch diejenigen, die erst kürzlich nach Österreich gekommen sind. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erfordert ein gesamtgesellschaftliches Engagement, das keine Grenzen kennt und niemanden ausschließt.
Hinweise:
|
ÖVP |
Die Bundesregierung setzt verstärkt auf den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Gewaltambulanzen bieten Betroffenen kostenlose und geschützte Untersuchungen, um Verletzungen zu dokumentieren und Beweise für Gerichtsverfahren zu sichern. Diese Ambulanzen verweisen an Opferschutzeinrichtungen, unter anderem um Opfer häuslicher Gewalt zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Zusätzlich haben wir die Zahl der Präventionsbediensteten verdoppelt, ein obligatorisches Waffenverbot nach Betretungs- und Annäherungsverboten eingeführt, die psychosoziale Prozessbegleitung ausgebaut und neue Beratungsstellen zur Gewaltprävention für Gefährder geschaffen. Unser Ziel ist es, dass jede Frau und jedes Mädchen in Österreich sicher und gewaltfrei leben kann. |
SPÖ |
Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Es ist eine traurige Realität, dass viele Frauen in unserem Land jeden Tag mit der Angst vor Gewalt leben müssen. Die SPÖ pocht auf einen Nationalen Aktionsplan zum Schutz vor Gewalt an Frauen und die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention. Kurzfristig braucht es eine bessere Ausstattung von Gewaltschutzeinrichtungen in ganz Österreich, ausreichend Sicherheitskräfte, Gewaltschutzambulanzen in allen Bundesländern und die Wiedereinführung der Hochrisikofallkonferenzen, die von Schwarz-Blau abgeschafft wurden. Eine langfristige Strategie muss Maßnahmen beinhalten, die der Bewusstseinsarbeit dienen. Gewalt gegen Frauen hängt eng mit veralteten Rollenbildern und Besitzdenken zusammen. Hier muss schon früh in den Bildungseinrichtungen angesetzt werden. Eine weitere Maßnahme ist der Einsatz von Fußfesseln bei Gewalttätern, gegen die es ein Betretungsverbot gibt. Dadurch kann der Polizei sofort gemeldet werden, wenn ein Täter die für ihn vorgeschriebene Grenze übertritt. Die Polizei kann eingreifen und Wiederholungstaten verhindern. Zudem wollen wir 4.000 zusätzliche Polizist*innen, um die Sicherheit zu stärken. Ebenso ist Gewaltschutz ein wichtiger Teil der Integration. Auch hier ist ein Konzept erforderlich, wie ein modernes Frauenbild und eine gleichberechtigte Partnerschaft als Ziel vermittelt werden. |
FPÖ |
Die stark steigende Anzahl an Frauenmorden ist auch ein Ergebnis der illegalen Masseneinwanderung aus kulturfremden Regionen, in denen ein archaisches Frauenbild herrscht. Das zeigt ein Blick auf die Herkunft eines Großteils der Täter, die aus einer falschen, selbstzerstörerischen Toleranz der schwarz-grün-rot-pinken Einheitspartei in unser Land gekommen sind. Daher ist eine „Festung Österreich“, für welche die FPÖ steht, und damit ein Stopp dieser „neuen Völkerwanderung“ auch eine Schutzmaßnahme besonders für Frauen.
Weiters muss auch bei allen anderen Fällen von Gewalt gegen Frauen hart durchgegriffen werden, das Budget für Gewaltschutz zu erhöhen ist allein zu wenig. Bei Gewalt vom Partner gegen eine Frau muss es eine sofortige Gefahrenbeurteilung geben und die Frau – auch mit den Kindern – sicher untergebracht werden. Derzeit müssen Frauen etwa bei subtilen Drohungen, die meist nicht nachweisbar sind, quasi darauf warten, dass ihnen etwas passiert, denn sonst gibt es keine Handhabe. |
GRÜNE |
Wir Grüne haben als Regierungspartei viele von Expert:innen lang geforderte Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt umgesetzt: Nachdem vorige Regierungen bei den Budgets für Gewaltschutz und -prävention ein Jahrzehnt hindurch gespart haben, hat es mit uns z.B. beim Frauenbudget eine Erhöhung von 10,2 auf 33,6 Millionen Euro gegeben. Davon fließt ein Großteil in den Gewaltschutz. Zusätzlich haben wir bis 2026 weitere 50 Millionen Euro für Gewaltschutz, Opferschutz und Gewaltprävention zur Verfügung gestellt. Die wichtige Arbeit der Gewaltschutzorganisationen steht damit endlich auf soliden Beinen.
Wir haben darüber hinaus ein automatisches Schusswaffenverbot für Gefährder, gegen die ein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot besteht, erwirkt. Wir haben außerdem einen Fokus auf Männer-, Buben- und Burschen-Arbeit gelegt und setzen damit verstärkt bei jenen an, von denen Gewalt gegen Frauen in den allermeisten Fällen ausgeht. So müssen Gewalttäter nach einer polizeilichen Wegweisung nun verpflichtend ein sechsstündiges Anti-Gewalt-Training absolvieren. Die Kampagne „Mann spricht’s an“ des Sozialministeriums unter Minister Johannes Rauch thematisiert Gewalt von Männern im öffentlichen Raum, schafft damit eine Sensibilisierung und appelliert gezielt an die Zivilcourage von Männern, im Gewaltfall nicht wegzuschauen, sondern einzuschreiten.
Wir haben auch die von türkis-blau fahrlässig abgeschafften Hochrisiko-Fallkonferenzen zurückgebracht. Dort besprechen Polizei, Justiz und Interventionsstellen Hochrisikofälle häuslicher Gewalt und setzen dann gemeinsam die nötigen Gewaltschutz-Maßnahmen, um Gewaltbetroffene zu schützen. Um die derzeit noch sehr niedrige Verurteilungsquote bei Gewalttaten, besonders in Fällen von sexualisierter Gewalt, zu erhöhen, haben wir Gewaltambulanzen eingeführt. Gewaltbetroffene werden dort niederschwellig und kostenlos von Fachärzt:innen versorgt, Beweise und Gewaltspuren werden gerichtsfest gesichert. Dem Gericht liegen dann Beweise vor und es verhindert Situationen, in denen es Aussage gegen Aussage steht.
Uns ist gelungen, viele wichtige Maßnahmen umzusetzen, um gewaltbetroffenen Frauen zu unterstützen. Wir Grüne werden weiterhin engagiert für umfassende Gleichstellung in allen Lebensbereichen kämpfen. Denn das ist die beste und wirksamste Gewaltprävention.
|
NEOS |
Damit Gewalt, von psychischer über physische Gewalt bis im schlimmsten Fall eines Femizids, schon früh bekämpft werden kann, braucht es einen gesellschaftlichen Umschwung, der Besitzansprüche gegenüber Frauen entlarvt und zu einer gleichberechtigteren Gesellschaft führt. Aktuell fehlen abgestimmte Strategien und Informationen über vorhandene Angebote in den verschiedenen Bundesländern. Es braucht aber eine bundesweite Strategie, damit alle Frauen in ganz Österreich gleich sicher leben können.
Problemanalysen weisen auch auf hohe Überschneidungen mit gesundheitlichen Problemen, Wiederholungstätern und mangelndem Einschreiten der Exekutive hin, an all diesen Hebeln muss so intensiv wie möglich gearbeitet werden. Um bei Tätern das Tatrisiko zu reduzieren, aber auch um Opfern schon vor einer Tat zu ermöglichen, sich zum Erhalt ihrer Selbstständigkeit und ihrer Sicherheit aus Gewaltspiralen zu befreien.
|